AGB
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, für den Geschäftsverkehr zwischen der Steinhart Medizinsysteme GmbH und Unternehmern (§14 BGB).
1.2 Entgegenstehende, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Sie können nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarungen Vertragsgegenstand werden.
2. Preise
Sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt, verstehen sich alle Preisangaben auf unseren Internetseiten und in unseren sonstigen Publikationen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Geschäften innerhalb der EU gilt das Reverse Charge Verfahren. Wir benötigen daher die Umsatzssteuer-IdNr. unserer europäischen Kunden.
Für die Aktualität der veröffentlichten Preise wird keine Haftung übernommen. Jederzeitige Preisänderung ohne Vorankündigung bleibt vorbehalten.
3. Vertragsabschluss
3.1 Die Produkte der Steinhart Medizinsysteme GmbH können über Email, Fax oder per Brief bestellt werden.
Bestellungen über die Shop-Seite der Steinhart Medizinsysteme GmbH werden durch Betätigen des Schalters „Bestellung absenden“ getätigt. Der Eingang der Bestellung wird umgehend automatisch per Email bestätigt.
3.2 Die Bestellung des Kunden ist für diesen ein bindendes Angebot an die Steinhart Medizinsysteme GmbH. Diese kann das Angebot nach ihrer Wahl innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Ausführung der Lieferung annehmen
3.3 Der Kaufvertrag kommt mit der Auslieferungsbestätigung von Steinhart oder der Lieferung der Waren oder Dienstleistungen zustande. Die allgemeinen Vertragsbedingungen sind jederzeit auf dieser Seite einzusehen. Ihre konkreten Shop-Bestelldaten können Sie der Shop-Seite nach Anklicken des Schalters "Mein Konto" entnehmen.
3.4 Änderungen des Auftrags nach Vertragsabschluss sind nur nach ausdrücklicher Einigung möglich und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Steinhart Medizinsysteme GmbH.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der zugesandten Rechnung, Eigentum der Steinhart Medizinsysteme GmbH. Das gilt auch dann, wenn die Leistung von Steinhart Medizinsysteme GmbH oder die Rechnung Positionen enthält, für die kein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht werden kann (wie z.B. Dienstleistungen für Installation/ Schulung etc.). Der dem Eigentumsvorbehalt unterliegende Gegenstand wird zwischenzeitlich vom Kunden für die Steinhart Medizinsysteme GmbH unentgeltlich verwahrt.
4.2 Bei auch nur teilweisem Zahlungsverzug des Kunden ist die Steinhart Medizinsysteme GmbH berechtigt, den Liefergegenstand zurückzuverlangen. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, die Steinhart Medizinsysteme GmbH hätte dies ausdrücklich erklärt.
4.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die Steinhart Medizinsysteme GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Zahlungen sind ohne Abzüge vorab zu leisten. Abweichende Zahlungsfristen können schriftlich vereinbart oder durch die Steinhart Medizinisysteme GmbH festgelegt werden
5.2. Bei Nichtleistung der vereinbarten Vorauszahlung erfolgt keine Lieferung durch die Steinhart Medizinsysteme GmbH.
5.1 Wird Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart, die Bezahlung jedoch nicht innerhalb des festgelegten Zeitraums geleistet, behält sich die Steinhart Medizinsysteme GmbH die Mahnung vor. Bei der 1. Mahnung wird eine Mahngebühr von 6%-Pkt. des Rechnungsbetrags über BZ fällig. Nach Ablauf von mindestens 14 Tagen ohne Zahlungseingang trotz 1. Mahnung, erfolgt die 2. Mahnung unter Berechnung einer Mahngebühr von insgesamt 8%-Pkt des Rechnungsbetrags über BZ. Nach Ablauf weiterer 14 Tage ohne Zahlungseingang ab der 2. Mahnung behält sich die Steinhart Medizinsysteme GmbH rechtliche Schritte gegen den Kunden vor. Die Lieferung verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden das Eigentum der Steinhart Medizinsysteme GmbH.
5.3. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
6. Lieferung/Installation
6.1 Die voraussichtliche Lieferzeit entnehmen Sie bitte der Produktbeschreibung oder dem Angebot. Falls dort keine Angaben gemacht werden, liefert Steinhart Medizinsysteme GmbH sobald wie ihr möglich. Dies kann auch über angegebene Download-Möglichkeiten geschehen.
6.2 Steinhart Medizinsysteme GmbH behält sich vor, den gesamten Vertragsgegenstand in Teilleistungen nach und nach zu liefern. Dies berechtigt den Kunden nicht zur Zurückbehaltung der Zahlung für in Rechnung gestellte Teilleistungen.
6.3 Fixtermine für die Lieferung, Ausschlussfristen oder Deadlines sind nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit wechselseitiger Unterschrift verbindlich. Keinesfalls kann durch Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben eine solche Frist in Gang gesetzt werden. Die Frist ist auch dann eingehalten, wenn die Steinhart Medizinsysteme GmbH bis zur Lieferung des endgültigen, vertragsgegenständlichen Produkts vorübergehend ein geeignetes Alternativprodukt zur Verfügung stellt. Auch bei dieser Leihstellung wird die Rechnung für die Lieferung in vollem Umfang fällig.
6.4 Die Steinhart Medizinsysteme GmbH informiert den Kunden unverzüglich, sobald ihr bekannt wird, dass der Vertragsgegenstand oder Teile davon nicht bis zum Ende der vereinbarten Lieferfrist geliefert werden können. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, kann hieraus aber keine Schadensersatzansprüche herleiten. Sämtliche Leistungen, die bereits auf den Vertragsgegenstand erbracht wurden, sind jedoch gegenseitig unverzüglich zurückzugewähren.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1 Bei Vorliegen eines Sachmangels nach Maßgabe des § 434 BGB liefert die Steinhart Medizinsysteme GmbH oder ein von ihr beauftragtes Unternehmen nach der Wahl von Steinhart Medizinsysteme GmbH im Wege der Nacherfüllung Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nacherfüllung in diesem Sinne ist zulässig. Ein Vertragsrücktritt oder die Minderung des Kaufpreises durch den Kunden ist ausgeschlossen, bis feststeht, dass die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Steinhart Medizinsysteme GmbH trägt die zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwändungen für Transportkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem ursprünglichen Lieferort verbracht wurde.
7.2 Sämtliche Prospektangaben und produktbezogenen Aussagen und Angaben der Steinhart Medizinsysteme GmbH, deren Mitarbeitern und Beauftragten sind unverbindlich und weder Eigenschaftszusicherungen noch Beschaffenheitsbeschreibungen im Sinne des § 434III BGB. Da die Produkte der Steinhart Medizinsysteme GmbH ständig der Anpassung an geänderte technische und tatsächliche Vorgaben unterliegen, bleiben Produktänderungen auch zwischen Bestellung und Lieferung vorbehalten.
Die Steinhart Medizinsysteme GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Käufers genügt oder mit anderen vom Käufer ausgewählten Produkten zusammenarbeitet. Die Verantwortung, die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software, sowie die damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Kunde.
7.3 Die Gewährleistung durch Steinhart Medizinsysteme GmbH beschränkt sich auf den Vertragsgegenstand selbst. Soweit dieser mit Komponenten des Kunden kombiniert, in sie integriert oder im technischen Zusammenspiel mit diesen betrieben wird, schließt Steinhart Medizinsysteme GmbH die Gewährleistung für die fehlerfreie Funktion dieses kombinierten Systems aus. Der Kunde ist für die Kompatibilität seiner Hard- und Software mit dem Produkt der Steinhart Medizinsysteme GmbH selbst verantwortlich. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Steinhart Medizinsysteme GmbH den unentgeltlichen Versuch unternimmt, die Integration ihres Produkts mit den Komponenten des Kunden herzustellen.
Soweit Steinhart Medizinsysteme GmbH und der Kunde neben dem Kauf auch die entgeltliche Dienstleistung für die Systemintegration vereinbart haben, ist aus dem Scheitern der Integration kein Rückschluss auf einen Mangel an dem Kaufgegenstand zulässig.
7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit nicht durch beiderseitige Unterschrift etwas anderes vereinbart ist, 12 Monate und beginnt am Tag der Anlieferung beim Kunden.
Die Gewährleistung gilt nicht,
- wenn die Software nicht auf der Hardware betrieben wird, die in der Spezifikation und Anleitung der Steinhart Medizinsysteme GmbH definiert ist.
- wenn der Käufer oder Benutzer ohne das schriftliche Einverständnis der Steinhart Medizinsysteme GmbH Veränderungen an der Software vornimmt oder versucht vorzunehmen.
7.5 Bei der Lieferung von Software an den Kunden ist nur deren aktueller Entwicklungsstand geschuldet. Aus der Weiterentwicklung, Veränderung oder Verbesserung der Software zu einem späteren Zeitpunkt kann nicht auf einen Sachmangel zum Zeitpunkt der Lieferung geschlossen werden.
Die Lieferung oder das durch die Steinhart Medizinsysteme GmbH vorgenommene Aufspielen eines, auch unbestellten, Updates für die Software ist weder das Anerkenntnis eines Sachmangels der ursprünglichen Software noch eine Nacherfüllung, sondern freiwilliger Kundenservice.
7.6 Schadenersatzansprüche neben den Ansprüchen auf Nacherfüllung, Minderung oder dem Rücktrittsrecht, sowie Ansprüche auf Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages sind ausgeschlossen, soweit der Anspruch nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Steinhart Medizinsysteme GmbH, ihrer Organe oder ihrer Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen beruht. Das gilt nicht, wenn der Kaufsache eine ausdrücklich schriftlich zugesicherte Eigenschaft fehlt. In allen Fällen des Schadenersatzes ist dieser der Höhe nach auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.7 Für die Gewährleistung der gelieferten Software gilt folgendes zusätzlich:
- Jegliche Haftung für den Verlust aufgezeichneter Daten oder Programme ist ausgeschlossen, wenn der Geschädigte es trotz objektiver Möglichkeit unterlassen hat, Sicherungskopien anzufertigen.
- Sämtliche Gewährleistungsansprüche erlöschen falls der Kunde oder ein Dritter, auch ohne die Einwilligung des Kunden, Eingriffe bzw. Änderungen an der Soft- und/oder die Hardware vornehmen, die die Steinhart Medizinsysteme GmbH geliefert hat. Dies gilt auch für das Aufspielen von nicht durch die Steinhart Medizinsysteme GmbH gelieferter Software auf den oder die Rechner, auf denen sich die Software der Steinhart Medizinsysteme GmbH befindet, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Software oder die Manipulation an der Hardware keinen Einfluss auf die Software der Steinhart Medizinsysteme GmbH hat.
- Weiter ist jede Gewährleistung ausgeschlossen, wenn der Kunde gegen die nachstehenden Bestimmungen in Ziffer 9.2 verstößt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel hierauf nicht beruht.
- Zeigen sich beim Ablauf der Programmträger Probleme, die auf einem Mangel beruhen können, so ist der Kunde verpflichtet, von allen Daten jeweils unverzüglich nach Bearbeitung Sicherungskopien zu erstellen, um einen möglichen Schaden gering zu halten. Der Verlust von Dateien gilt nicht als Schaden, wenn die vorbezeichneten Kopien nicht erstellt wurden.
- Dem Käufer ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Für den Fall, dass Programmfehler trotz vorgegebener Bedingungen auftreten, sind diese der Steinhart Medizinsysteme GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
8. Minderung / Rücktritt / Rückabwicklung
8.1 Soweit Vertragsgegenstand auch Dienstleistungen (wie z.B. Programmier-, Installations- oder Schulungsmaßnahmen) sind, und diese in der Rechnung der Steinhart Medizinsysteme GmbH gesondert ausgewiesen werden, erfasst jeglicher Anspruch des Kunden auf Rückzahlung des Vertragspreises nicht den Gegenwert der Dienstleistungen. Auch bei nachträglicher Herabsetzung des Kaufpreises werden die Dienstleistungen nicht berücksichtigt, soweit die Dienste erbracht wurden. Soweit die Rechnung den Wert für die Dienstleistung nicht ausdrücklich ausweist (z.B. bei "Paketpreisen") ist die angemessene ortsübliche Vergütung für die Dienstleistung anzusetzen.
8.2 Verbrauchbare oder gebrauchte Teile der Vertragslieferung wie z.B. Datenträger und Speicherfolien werden auch bei Rücktritt durch den Kunden nur dann rückvergütet, wenn die Daten gelöscht und die Gegenstände wiederverwendet werden können.
8.3 Bei Rückabwicklung des Vertrages verliert der Kunde mit der Rücktrittserklärung zugleich das Recht, die von der Steinhart Medizinsysteme GmbH übertrage Software weiter für die vertraglichen Zwecke zu nutzen (Softwarelizenz). Die Nutzung ist ihm nur noch insoweit gestattet, als er sie noch zur Beweisführung im Gewährleistungsverfahren benötigt. Zudem ist der Kunde verpflichtet, spätestens bei Durchführung der Rückabwicklung auf der bei ihm verbleibenden Hardware die Software, die die Steinhart Medizinsysteme GmbH geliefert hat, unwiederbringlich auf allen Festplatten zu löschen und gezogene Sicherungskopien, soweit sich diese nicht auf Festplatten befindet, vollständig herauszugeben. Die Steinhart Medizinsysteme GmbH ersetzt den Wert der Datenträger auf dem sich die Kopien befinden zum üblichen Wert vergleichbarer neuer, nicht beschriebener Datenträger. Beauftragten von Steinhart Medizinsysteme GmbH ist zur Kontrolle der Durchführung der Löschung gestattet, nach angemessener Voranmeldung die Hardware des Kunden auf den Verbleib der Software von Steinhart Medizinsysteme GmbH zu durchsuchen und verbliebene Software-Bestandteile zu löschen.
9. Software
9.1 Die Steinhart Medizinsysteme GmbH gewährt dem Kunden gegen Bezahlung der vereinbarten Vergütung, die nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz, die ihm überlassene Software und Dokumentation zu nutzen.
9.2 Der Kunde ist ausschließlich berechtigt, die Software-Systeme auf der von der Steinhart Medizinsysteme GmbH empfohlenen Hardwarekonfigurationen zu benutzen. Eine zusätzliche Nutzung auf weiteren Rechnern oder auf einem leistungsstärkeren Netzwerkrechner bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch die Steinhart Medizinsysteme GmbH.
Die Steinhart Medizinsysteme GmbH kann für die Zustimmung eine weitere Lizenzgebühr nach der, zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Preisliste fordern.
9.3 Der Kunde wird Software und Dokumentation vertraulich behandeln und die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen treffen, um sie vor unbefugter Bekanntgabe, insbesondere unbefugtem Kopieren zu schützen. Die Steinhart Medizinsysteme GmbH gestattet dem Kunden, für den eigenen Gebrauch Software und/oder Dokumentation ganz oder teilweise zu kopieren; die Weitergabe an Dritte ist in jedem Falle unzulässig, was auch für die Benutzung des Know-how der Steinhart Medizinsysteme GmbH gilt.
9.4 Die Steinhart Medizinsysteme GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen bewahren Dritten gegenüber Stillschweigen über sämtliche ihr zugänglich gemachten Daten und/oder Informationen des Kunden.
10. Sonstige Vereinbarungen
10.1 Schriftform: Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, also beiderseitiger Unterschrift, um Vertragsbestandteil zu werden.
Die Fiktion, wonach das Schweigen der Steinhart Medizinsysteme GmbH auf ein an sie gerichtetes Bestätigungsschreiben als Genehmigung des Inhalts dieses Schreibens gelten soll, findet keine Anwendung.
10.2 Der Gerichtsstand für sämtliche sich aus den vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und der Steinhart Medizinsysteme GmbH ergebenden Streitigkeiten ist Freiburg i. Brsg., es sei denn, das Gesetz bestimmt einen anderen als den ausschließlichen Gerichtsstand oder es gibt für die Steinhart Medizinsysteme GmbH und den Kunden einen gemeinsamen gesetzlichen Gerichtsstand. Es ist ausschließlich bundesdeutsches Recht anzuwenden.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder werden, so soll dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren.
11. Datenschutzerklärung:
11.1 Die Steinhart Medizinsysteme GmbH verwendet die Bestandsdaten ihrer Kunden ausschließlich zur Abwicklung der Bestellungen. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von uns gespeichert und verarbeitet.
11.2 Der Kunde hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten und kann dies fernmündlich oder schriftlich per Fax oder Post fordern.
11.3 Die Steinhart Medizinsysteme GmbH gibt die personenbezogenen Daten ihrer Kunden einschließlich deren Haus-Adresse und Email-Adresse nicht ohne dessen ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind die Dienstleistungspartner der Steinhart Medizinsysteme GmbH, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z.B. das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum.